Für Ärzte

Einschalten der SAPV Cham als niedergelassener Arzt

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist geboten bei Patienten mit progredienter Erkrankung

  • ohne sinnvolle kausale Therapieoptionen

  • mit absehbar kurzer Lebenserwartung

  • mit dem Wunsch, diese Zeit zu Hause oder im Heim zu verbringen

  • bei Problemen, die besonders komplex sind und daher unser speziell ausgebildetes Team erfordern.

Wir arbeiten ergänzend zu Hausarzt, Pflegedienst, Hospizverein, Fachärzten sowie anderen Therapeuten und sind auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen.

Unser Einzugsbereich:

Stadt und Landkreis Cham.

So beauftragen Sie uns:

  • Klären Sie mit dem Patienten, ob die zusätzliche Hilfe erwünscht ist.

  • Formulieren Sie eine klare Zielvorstellung, was die SAPV Cham erreichen soll.

  • Kontaktieren Sie als Facharzt zuvor den Hausarzt wegen seines Einverständnisses

  • Melden Sie den Patienten im Büro (Tel 09971 7668550) werktags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr telefonisch an mit folgenden Informationen:
    Was ist der Auftrag für die SAPV?
    Wie dringend ist der Fall?
    Liegen Besonderheiten vor?

  • Wir benötigen Adresse und Telefonnummer des Patienten, einen aktuellen Arztbericht und ein ausgefülltes Muster 63 als SAPV-Verordnung

  • Unsere Faxnummer: 09971 7668551

  • Werktags bis 18.00 Uhr steht Ihnen unsere Teamleitung zur Verfügung. Sie können fachliche Fragen – auch zu Nicht-SAPV-Patienten – besprechen, oder in dringenden Fällen auch nachmittags Patienten neu anmelden. Bitte melden Sie sich im Büro - die Teamleitung ruft Sie zeitnah zurück.

Anmerkungen zur Abrechnung

  • Das mobile Palliativteam darf nur dann arbeiten, wenn die SAPV ärztlicherseits verordnet wird. Niedergelassene Ärzte können das Ausfüllen des Formulars (Muster 63) mit der Ziffer 01425 abrechnen.

  • Nach Verordnung der SAPV dürfen wir Rezepte ausstellen (auch KG), haben kein Budget und werden aus einem gesonderte Topf bezahlt, der nicht auf das Gesamtbudget niedergelassener Ärzte angerechnet wird, da wir überwiegend Patienten betreuen, die ansonsten ins Krankenhaus müssten.

  • Hausärzte können unvermindert ihre palliative Tätigkeit fortsetzen und abrechnen, da wir gemeinsam tätig sind.

Hinweise zum Ausfüllen der SAPV-Verordnung (Muster 63) für niedergelassene Ärzte

  • Tragen Sie Patientendaten und Datum ein.

  • Kreuzen Sie „Erstverordnung“ an, bei Verlängerung „Folgeverordnung“

  • „vom“ „bis“: Tragen Sie mindestens 1 Monat ein, Quartalsgrenzen spielen keine Rolle

  • „Verordnungsrelevante Diagnose(n)“: mit ICD-Code, wenn möglich

  • „Komplexes Symptomgeschehen“:
    Kreuzen Sie eins oder mehrere an und erläutern näher, warum es besonders schwierig ist, z.B. schwer einstellbare Schmerzmedikation bei Knochenmetastasen, exulzerierendem Tumor mit Blutungsneigung

  • „Aktuelle Medikation“:
    Listen Sie besonders die bisherige Medikamente zur Symptomkontrolle auf; oder verweisen Sie auf den Medikamentenplan und legen ihn bei.

  • „Folgende Maßnahmen sind notwendig“:
    Damit wird festgelegt, wie intensiv sich das SAPV-Team – ergänzend zum Hausarzt – um den Patienten kümmern soll. Bei der SAPV Cham haben sich folgende zwei Kategorien bewährt:

  1. Koordination – Übernahme einer umschriebenen Aufgabe. z.B. Organisation von weiterer Unterstützung für zuhause, Symptomlinderung, Anleiten der Angehörigen, geplante Aszitespunktionen
  2. Teilversorgung – zusätzlich 24-Stunden-Rufbereitschaft (keine Reanimation, die Natur darf ihren Lauf nehmen, Sterben daheim wird zugelassen)
    z.B. bei absehbarer Sterbephase und bei rasch wechselnder Symptomatik
  • „Nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen der SAPV“:
    Begründen Sie, warum die SAPV hier notwendig ist, z.B. sehr belastete Angehörige / rasch wechselnde Symptome / hohe Symptomlast / rasche Progredienz / Verbleiben daheim sonst nicht möglich, da sehr aufwendige Betreuung

  • Lassen Sie, wenn möglich, den Patienten oder Bevollmächtigten auf der Rückseite der ersten Seite unterschreiben.

  • Hinterlegen Sie diese Verordnung beim Patienten oder faxen Sie diese an unser Büro (Fax 09971 7668550) und schicken sie anschließend per Post.

  • Vergessen Sie nicht, die Kostenpauschale anzusetzen:
    Erstverordnung 01425, Folgeverordnung 01426. Der letzte Durchschlag des Formulars verbleibt bei Ihnen.

Weitere Informationen zu unserem Leistungsumfang, Leistungsspektrum und dem Ablauf der Betreuung finden Sie hier.

Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 9–13 Uhr

Telefon 09971 7668550
Telefax 09971 7668551
info@sapv-cham.de

SAPV Cham
Gutmaningerstr. 31 C
93413 Cham

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