Für Kliniken

Einschalten der SAPV Cham als Klinikarzt

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist geboten, wenn

  • ein Patient an einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und progredienten Erkrankung leidet und

  • besondere Probleme nach der Entlassung zu erwarten sind, z.B. schwer beherrschbare Beschwerden, Versorgung mit Schmerzpumpe, willige, aber überlastete Angehörige, rapide Verschlechterung,

  • es für den Patienten wichtig ist, trotz Krankheit daheim zu sein, und

  • er in unserem Einzugsbereich wohnt = Stadt und Landkreis Cham

Das SAPV-Team führt die Pflege nicht selbst durch, sondern arbeitet als mobile Palliativstation mit Spezialisierung auf diese schwierige Lebenssituation unterstützend zu Hausarzt und Pflegedienst.

Bitte klären Sie zunächst mit dem Hausarzt, ob er von der SAPV unterstützt werden möchte. Falls ja, melden Sie den Patienten bei uns an:

  • Montag bis Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr, Tel. 09971 7668550, danach bis 18.00 Uhr bei der Teamleitung.

  • Bitte faxen Sie uns vor Entlassung den Entlassbrief (mit Bedarfsmedikation!): Fax 09971 7668551

Nach Rücksprache können wir uns auch in der Klinik bei Patient und Angehörigen vorstellen. Wir freuen uns, wenn wir von Ihnen eine persönliche Übergabe bekommen.

WICHTIG – keine Freitagsentlassungen!

Vermeiden Sie Entlassungen am Freitag, denn wir müssen meist noch Hilfsmittel und Medikamente (Betäubungsmittel) organisieren.

  • Werktags bis 18.00 Uhr steht Ihnen unsere Teamleitung zur Verfügung. Sie können fachliche Fragen – auch zu Nicht-SAPV-Patienten – besprechen, oder in dringenden Fällen auch nachmittags Patienten neu anmelden. Bitte melden Sie sich im Büro - die Teamleitung ruft Sie zeitnah zurück.

Hinweise zum Ausfüllen der SAPV-Verordnung (Muster 63) für Klinik-Ärzte

  • Tragen Sie Patientendaten und Datum ein.

  • Kreuzen Sie „Erstverordnung“ an.

  • „vom“ = Entlassdatum „bis“ = 1 Woche später
    (mehr ist grundsätzlich durch die Klinik nicht vorgesehen)

  • „Verordnungsrelevante Diagnose(n)“: mit ICD-Code

  • „Komplexes Symptomgeschehen“:
    Kreuzen Sie eins oder mehrere an und erläutern Sie näher, warum es besonders schwierig ist, z.B. schwer einstellbare Schmerzmedikation bei Knochenmetastasen

  • „Aktuelle Medikation“: hier reicht „siehe Entlassbrief“

  • „Folgende Maßnahmen sind notwendig“
    Damit wird festgelegt, wie intensiv sich das SAPV-Team – ergänzend zum Hausarzt – um den Patienten kümmern soll. Bei der SAPV Cham haben sich folgende zwei Kategorien bewährt:

  1. Koordination - Übernahme einer umschriebenen Aufgabe. z.B. Organisation von weiterer Unterstützung für daheim, Symptomlinderung, Anleiten der Angehörigen, geplante Aszitespunktionen
  2. Teilversorgung - zusätzlich 24-Stunden-Rufbereitschaft (keine Reanimation, die Natur darf ihren Lauf nehmen, Sterben daheim wird zugelassen)
    z.B. bei absehbarer Sterbephase, bei rasch wechselnder Symptomatik
  • „Nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen der SAPV“:
    Begründen Sie, warum die SAPV hier notwendig ist, z.B. sehr belastete Angehörige / rasch wechselnde Symptome / hohe Symptomlast / rasche Progredienz / Verbleiben daheim sonst nicht möglich, da sehr aufwendige Betreuung

  • Lassen Sie, wenn möglich, den Patienten oder den Bevollmächtigten auf der Rückseite der ersten Seite unterschreiben.

Weitere Informationen zu unserem Leistungsumfang, Leistungsspektrum und dem Ablauf der Betreuung finden Sie hier.

Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 9–13 Uhr

Telefon 09971 7668550
Telefax 09971 7668551
info@sapv-cham.de

SAPV Cham
Gutmaningerstr. 31 C
93413 Cham

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